Änderung Einreichung Förderungen

Was ist neu?!

 

Um künftig eine Förderung zu erhalten, muss vor der Anschaffung ein Förderantrag gestellt werden!

(Investitionsförderungen, Kleingeräte, Neueinsteiger, Ankauf Biowachs und Biozucker)

  • Förderanträge bis spätestens 15.Juni 2023 einreichen
  • Einreichen auf der digitalen Förderplattform der AMA

Link AMA Plattform: https://services.ama.at/servlet/

  • nach Bewilligung Maßnahme umsetzen
  • mit Rechnung dann Auszahlungsantrag stellen (wahrscheinlich in Papierform)

 

Für die Einreichung muss man sich auf der Förderplattform registrieren

Film bezüglich Registrierung: https://www.youtube.com/watch?v=gPC9ZZC-KDw

Man braucht für die Registrierung eine Handysignatur

Film aktivierung Handyregistrierung: https://www.youtube.com/watch?v=qBBafPdi-hY

Link zur Handysignatur: https://www.a-trust.at/de/produkte/Qualifizierte_Signaturservices/Handy-Signatur/#!infos/getyourhandysignatur

 

Was ist NEU?!

Die Maximalhöhe der Kleingeräteförderung wurde auf 18.000€ erhöht

Altersgrenze bei der Neueinsteigerförderung, 50 Jahre

Biozuschlag von 10%

Förderung von Biozucker mit 15€ je Volk

 

Weitere Informationen findet ihr bei der Biene Österreich

Link Biene Österreich: Die neue „Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027 tritt mit 01.01.2023 in Kraft | Aktuell (biene-oesterreich.at)

 

Logo Biene Österreich

 

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