Änderung Einreichung Förderungen

Was ist neu?!

 

Um künftig eine Förderung zu erhalten, muss vor der Anschaffung ein Förderantrag gestellt werden!

(Investitionsförderungen, Kleingeräte, Neueinsteiger, Ankauf Biowachs und Biozucker)

  • Förderanträge bis spätestens 15.Juni 2023 einreichen
  • Einreichen auf der digitalen Förderplattform der AMA

Link AMA Plattform: https://services.ama.at/servlet/

  • nach Bewilligung Maßnahme umsetzen
  • mit Rechnung dann Auszahlungsantrag stellen (wahrscheinlich in Papierform)

 

Für die Einreichung muss man sich auf der Förderplattform registrieren

Film bezüglich Registrierung: https://www.youtube.com/watch?v=gPC9ZZC-KDw

Man braucht für die Registrierung eine Handysignatur

Film aktivierung Handyregistrierung: https://www.youtube.com/watch?v=qBBafPdi-hY

Link zur Handysignatur: https://www.a-trust.at/de/produkte/Qualifizierte_Signaturservices/Handy-Signatur/#!infos/getyourhandysignatur

 

Was ist NEU?!

Die Maximalhöhe der Kleingeräteförderung wurde auf 18.000€ erhöht

Altersgrenze bei der Neueinsteigerförderung, 50 Jahre

Biozuschlag von 10%

Förderung von Biozucker mit 15€ je Volk

 

Weitere Informationen findet ihr bei der Biene Österreich

Link Biene Österreich: Die neue „Sonderrichtlinie Imkereiförderung 2023-2027 tritt mit 01.01.2023 in Kraft | Aktuell (biene-oesterreich.at)

 

Logo Biene Österreich

 

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im Mai

Die Bienen sind im vollen Aufwärtstrend!

 

Aufsetzten der Honigräume bei guter Tracht, Start mit monatlichen Kontrollen bezüglich Varroabefall. Bei der VIS muss mit Stand 30.04. die Anzahl der Bienenvölker eingetragen werden.